Rechnungen und Steuern: Wann muss ich als Freelancer eine Steuer-ID angeben?
Viele Freelancer sind unsicher, welche Steuer-Identifikationsnummer auf Rechnungen angegeben werden muss. In diesem Artikel erklären wir dir den Unterschied zwischen Steuer-ID, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID (USt-ID) und geben Tipps, was du als Freelancer beachten solltest.
Unterschiede: Steuer-ID, Steuernummer und USt-ID
- Steuer-ID: Persönliche Identifikationsnummer, die jeder Bürger erhält. Wird meist nicht auf Rechnungen verwendet.
- Steuernummer: Vergibt das Finanzamt für die Einkommensteuer; wichtig für Steuererklärungen.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): Notwendig für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU und für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer.
Was gehört auf die Rechnung? Abhängig vom Unternehmensstatus
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du deine Steuernummer oder USt-ID auf der Rechnung angeben. Für Kleinunternehmer nach §19 UStG reicht ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, eine Umsatzsteuer-ID ist nicht erforderlich.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Als Kleinunternehmer solltest du auf deinen Rechnungen z.B. folgenden Hinweis ergänzen:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Umsatzsteuerpflichtige Freelancer geben ihre USt-ID oder Steuernummer an.
Beispielhafte Rechnung mit Steuer-ID-Angaben
Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Rechnung Nr. 2024-001 Rechnungsdatum: 01.07.2024 Leistung: Webdesign Betrag: 1.000,00 € netto Steuernummer: 12/345/67890 Umsatzsteuer-ID: DE123456789
FreelanceGen übernimmt die korrekte Angabe automatisch
Mit FreelanceGen musst du dir keine Sorgen machen – das Tool fügt die richtige Nummer basierend auf deinem Status automatisch in jede Rechnung ein.
Disclaimer
Diese Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei Unsicherheiten kontaktiere bitte einen Steuerexperten.