Rechnungen und Steuern: Wann muss ich als Freelancer eine Steuer-ID angeben?

Rechnungen und Steuern: Wann muss ich als Freelancer eine Steuer-ID angeben?

Viele Freelancer sind unsicher, welche Steuer-Identifikationsnummer auf Rechnungen angegeben werden muss. In diesem Artikel erklären wir dir den Unterschied zwischen Steuer-ID, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID (USt-ID) und geben Tipps, was du als Freelancer beachten solltest.

Unterschiede: Steuer-ID, Steuernummer und USt-ID

  • Steuer-ID: Persönliche Identifikationsnummer, die jeder Bürger erhält. Wird meist nicht auf Rechnungen verwendet.
  • Steuernummer: Vergibt das Finanzamt für die Einkommensteuer; wichtig für Steuererklärungen.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): Notwendig für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU und für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer.

Was gehört auf die Rechnung? Abhängig vom Unternehmensstatus

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du deine Steuernummer oder USt-ID auf der Rechnung angeben. Für Kleinunternehmer nach §19 UStG reicht ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, eine Umsatzsteuer-ID ist nicht erforderlich.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Als Kleinunternehmer solltest du auf deinen Rechnungen z.B. folgenden Hinweis ergänzen:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Umsatzsteuerpflichtige Freelancer geben ihre USt-ID oder Steuernummer an.

Beispielhafte Rechnung mit Steuer-ID-Angaben

  Max Mustermann  
  Musterstraße 1  
  12345 Musterstadt  
  
  Rechnung Nr. 2024-001  
  Rechnungsdatum: 01.07.2024  
  
  Leistung: Webdesign  
  Betrag: 1.000,00 € netto  
  
  Steuernummer: 12/345/67890  
  Umsatzsteuer-ID: DE123456789  
  

FreelanceGen übernimmt die korrekte Angabe automatisch

Mit FreelanceGen musst du dir keine Sorgen machen – das Tool fügt die richtige Nummer basierend auf deinem Status automatisch in jede Rechnung ein.

Disclaimer

Diese Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei Unsicherheiten kontaktiere bitte einen Steuerexperten.