Rechnung schreiben ohne Umsatzsteuer: So geht's richtig als Kleinunternehmer

Rechnung schreiben ohne Umsatzsteuer: So geht's richtig als Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer profitierst du von der Umsatzsteuerbefreiung gemäß §19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Das bedeutet, dass du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen musst – aber es gibt wichtige rechtliche Vorgaben, die du unbedingt beachten solltest.

1. Rechtliche Grundlage: §19 UStG – die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, wenn dein Jahresumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet (aktuell 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr). Dadurch sparst du dir die Umsatzsteuervoranmeldung, musst aber dennoch korrekte Rechnungen ausstellen.

2. Der richtige Hinweis auf der Rechnung

Damit deine Rechnung rechtssicher ist, muss ein deutlicher Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung enthalten sein. Zum Beispiel:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Dieser Hinweis informiert deine Kunden darüber, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und keine Steuer abgeführt wird.

3. Vorlage & Beispiele für Kleinunternehmer-Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer sollte alle Pflichtangaben enthalten, außer dem Umsatzsteuerbetrag und -satz. Beispiel:

  Max Mustermann  
  Musterstraße 1  
  12345 Musterstadt  

  Rechnung Nr. 2024-010  
  Rechnungsdatum: 15.07.2024  

  Leistung: Beratung und Webdesign  
  Betrag: 1.000,00 €  

  Hinweis: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.  
  

4. Wie FreelanceGen das automatisch übernimmt

Mit FreelanceGen kannst du einfach die Kleinunternehmerregelung aktivieren – das Tool fügt den korrekten Hinweis automatisch in deine Rechnung ein und entfernt Umsatzsteuerfelder. So vermeidest du Fehler und bleibst rechtskonform.

5. Fehler vermeiden: Keine Umsatzsteuer aufführen!

Ein häufiger Fehler ist das Ausweisen von Umsatzsteuer, obwohl du Kleinunternehmer bist. Das kann zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Achte daher immer darauf, dass Umsatzsteuerbeträge und Steuersätze auf deinen Rechnungen fehlen und stattdessen der Hinweis auf §19 UStG klar sichtbar ist.

Disclaimer

Diese Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei Unsicherheiten solltest du einen Steuerberater konsultieren.